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Wenn die Jahresabrechnung kommt…

03. 03. 2023

Drastisch erhöhte Abschlagszahlungen setzen immer mehr Menschen unter Druck

Das erste Quartal eines Jahres ist für viele Mieterinnen und Mieter im Landkreis eine kritische Phase. In dieser Zeit liegen die Jahresabrechnungen für Strom und Heizkosten im Briefkasten. Aktuell meldet der Caritasverband Landsberg am Lech eine deutliche Zunahme an Beratungs- und Lösungsbedarf verzweifelter Menschen, die große Probleme mit der Abrechnung des vergangenen Jahres, und richtig große Sorgen mit den dort angekündigten erneut erhöhten Abschlagszahlungen haben.

 

Sybille Stengelin, Leiterin der Caritas-Schuldner- & Insolvenzberatung, berichtet von einem Fall, bei dem die monatliche Abschlagzahlung für den Strom von 56 € in 2022 auf 154 € in diesem Jahr gestiegen ist: „Solche Sprünge können viele Menschen nicht mehr verkraften. Und dieser Effekt verlagert sich nach unserer Wahrnehmung immer weiter in Bevölkerungskreise mit mittlerem Einkommen.“ Familien mit mehreren Kindern, Rentnerinnen und Rentner, die bislang ihr Auskommen hatten, und Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen sind besonders von dieser Entwicklung betroffen. Bei Preissteigerungen der Strom- und Energieanbieter haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. „Das wissen viele Menschen nicht. Wir unterstützen hier beim Schriftverkehr und bei der Suche nach günstigeren Lieferanten.“

 

„Neben den gestiegenen Kosten für Strom und Heizung ist außerdem von einer deutlichen Erhöhung bei Mieten, die nach dem Preisindex berechnet werden, auszugehen“, erklärt Caritas-Geschäftsführer Markus Dietl, „und parallel bleiben ja die Lebenshaltungskosten hoch, so dass sich die enorme Kostenbelastung beim einen oder anderen noch weiter erhöhen kann.“

 

Oberstes Ziel des Caritas-Teams der Allgemeinen Sozialberatung und der Schuldnerberatung ist die Existenzsicherung der Klienten und dabei zunächst die Deckung der Kosten für Miete und Strom. Wenn Rückstände bei den Stromzahlungen da sind, verfügen die Expert(inn)en der Caritas über Kontakte zu den Versorgern, so dass individuelle Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen getroffen werden können. Sollte ein Haushalt durch Strom- und Nebenkostennachzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, so ist auch eine einmalige Unterstützung durch das Bürgergeld möglich. Die Antragstellung muss spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung erfolgen.

 

v.l.: Markus Dietl (Caritas-Geschäftsführer) u. Sybille Stengelin (Leiterin Schuldnerberatung)In den Gesprächen bei der Caritas Schuldnerberatung steht am Anfang häufig die umfassende Information über vorhandene Wege aus dem Zahlungsdilemma. Sybille Stengelin: „Viele aus der Gruppe der unteren Mittelschicht haben mit der Situation keinerlei Erfahrung. Wir erläutern daher erstmal die strategischen und rechtlichen Möglichkeiten.“ Gemeinsam wird überlegt, wo es noch Einsparpotential gibt, wie man einen Haushaltsplan erstellt, um die Kosten transparent zu machen. Die Caritas kann die Klienten zum Stromsparcheck vermitteln, bei denen Experten in die Wohnung kommen und Tipps für Einsparungen geben.

 

Gefordert ist nach den Erkenntnissen der Caritas aber auch der Staat. „Wenn beim Bürgergeld von 502 € der monatliche Anteil für Strom bei ca. 42 € liegt, dann reicht das einfach nicht“, weiß Sybille Stengelin aus den Gesprächen mit ihren Klienten.

 

Informationen über das Caritas-Angebot der Allgemeinen Sozialberatung sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung gibt es unter www.caritas-landsberg.de . Eine auf das Thema Heiz- und Stromkosten spezialisierte Internetseite ist www.energie-hilfe.org – hier finden sich detaillierte Infos speziell aufbereitet für Bezieher von Grundsicherung, für Angestellte und Selbstständige, für Bezieher von Rente, Arbeitslosen- oder Krankengeld und für Schüler/-innen und Studierende.

 

Bild zur Meldung: Steigende Energiepreise